Ein Auto fahren zu können, bedeutet natürlich eine ganze Menge an Freiraum und Autonomie. Es ist also verständlich, dass viele Jugendliche damit nicht bis zum achtzehnten Geburtstag warten möchten. Wer früher anfangen möchte, kann den L17 Führerschein machen und die Ausbildung bereits mit 16 beginnen. Bevor die Ausbildung begonnen wird, muss die Verkehrszuverlässigkeit geprüft werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die körperliche und geistige Reife, die für das Lenken eines Fahrzeugs erforderlich sind, vorhanden sind. Die Ausbildung wird zum Teil in der Fahrschule absolviert, und zum Teil mit einer Begleitperson, die von der Führerscheinbehörde dafür eine Bewilligung erhalten hat. Diese kann ein Familienmitglied, ein Bekannter oder ein Freund sein, das ist nicht wichtig.
Ist es allerdings nicht der Erziehungsberechtigte, wird eine Erlaubnis von diesem benötigt, die dem Jugendlichen gestattet, die Ausbildung mit jemand anderen zu absolvieren. Mit dieser Person müssen Ausbildungsfahrten in der Gesamtlänge von 3000 km absolviert werden. Erst dann kann in der Fahrschule eine Perfektionsschulung gemacht werden. Zur eigentlichen Fahrprüfung kann man aber trotzdem erst mit 17 Jahren antreten. Die Termine für die theoretische und praktische Prüfung müssen in der Fahrschule ausgemacht werden. Der Führerschein, den man beim Bestehen dieser Prüfungen erhält, ist ein vorläufiger Schein aus Papier. Danach müssen noch Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining, wie beim normalen Führerschein, absolviert werden. Außerdem gilt für eine gewisse Dauer eine Probezeit mit strengeren Maßnahmen bei Vergehen.
Innerhalb von 10 Tagen der bestandenen praktischen Prüfung erhält man normalerweise allerdings schon seinen Führerschein in Scheckkartenform. Wer das Glück hat, als Geschenk für den Führerschein ein Auto zu bekommen, oder sich vielleicht selbst eines leisten kann, der kann sich auf eine ganze Menge neugewonnene Unabhängigkeit und Freiheiten freuen. Im Auto ist nicht zu vergessen, immer den Führerschein, sowie den Scheckkartenzulassungsschein, der neuerdings auch in dem moderneren Format erhältlich ist, mitzuführen.